16. Februar 2015

Zynisch und menschenverachtend



Zu dem Fall einer transsexuellen Asylbewerberin, die nach Bosnien abgeschoben werden sollte, haben wir vergangene Woche geäußert. Den Hinweis des Richters, dass sie ihre „Neigung nicht offen zeigen müsse“, halten wir nicht nur für zynisch, sondern auch menschenverachtend. Die EU-Kommission stellt fest, dass die Einhaltung der Menschenrechte – sowohl von Roma als auch von Transpersonen – in Bosnien zum Teil nicht garantiert werden kann. PRO ASYL betrachtet die Situation bezüglich Gewalt gegen Homo- und Transsexuelle in Bosnien noch immer als schwerwiegendes Problem.

Nicht nur hat jede Person ein Recht darauf, ihre Persönlichkeit frei zu entfalten – und dazu gehört natürlich auch die Geschlechtsidentität. Insbesondere muss ein „sicherer Herkunftsstaat“ doch auch die körperliche Unversehrtheit der Menschen garantieren können.



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