15. Mai 2021

Aktionstag gegen §218 im StGB



Heute seit 150 Jahren besteht der §§218 im Strafgesetzbuch, der Schwangerschaftsabbrüche neben Mord und Totschlag listet. Das sind 150 Jahre Kriminalisierung, Tabuisierung und eine Gefährdung der Gesundheit von ungewollt Schwangeren. Und seit 150 Jahren gibt es auch den Protest dagegen!

Wir erwarten von unserer Gesellschaft, dass sie Schwangeren volle Selbstbestimmung zugesteht. Wir wollen selbst über unseren Körper entscheiden!

Wir fordern zusätzlich die Streichung des §§219a – Ärztinnen müssen frei über ihre Leistungen aufklären und informieren dürfen! Sie müssen in ihrem Studium gut für Abbrüche ausgebildet werden. Stattdessen haben Dozentinnen, die zu der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen lehren und Ärzt*innen, die Abbrüche anbieten, mit Anzeigen, Bedrohungen und Shitstorms zu rechnen. Die Konsequenz: ungewollt Schwangere müssen lange und mühsam nach einer Praxis suchen, die ihnen hilft, und haben zum Teil sehr weite Strecken zu fahren, um sie zu erreichen. Die Gesundheitsversorgung ist nicht ausreichend!

Wer Schwangerschaftsabbrüche verhindern will erreicht mit dem Verbot nur eines: mehr unsichere Schwangerschaftsabbrüche.
Der Kleiderbügel als Werkzeug für gefährliche private Abbruchversuche ist daher das traurige Symbol unseres Protestes.



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