6. Mai 2020

Stoppt die Abschiebung von Andrei P.! #dontleaveAndreibehind



Gemeinsame Pressemitteilung der Grünen Jugend Nürnberg und Regensburg

Wir haben uns zusammengeschlossen und wollen, trotz der momentanen Coronakrise, ein Zeichen gegen das ungerechtfertigte Urteil von Andrei P. setzen. Das Menschenrecht Artikel 1 im Grundgesetz besagt: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“. ¹ Wir haben eine Petition gestartet unter dem Titel #dontleaveAndreibehind und wollen darauf aufmerksam machen, dass im Fall Andrei P. dieses Grundgesetz nicht eingehalten wird, sobald seine Abschiebung vollzogen ist. LGBTQIA-Rechte sind Menschenrechte!

Andrei P. lebt seit 5 Jahren in Deutschland. Voraussichtlich am 10. Mai 2020 soll der gebürtige Russe abgeschoben werden, obwohl er homosexuell und daher in Russland bedroht ist. Die Justiz kommt zum Ergebnis, dass seine Sexualität nicht ausreichend bewiesen werden konnte. Dabei  lebt er seit 19 Jahren in einer festen Partnerschaft, er konnte viele Bilder von sich und seinem Freund vorweisen und die Zeugenaussagen von seinem Partner sind laut Urteil glaubwürdig. Dennoch wurde sein Antrag abgelehnt. Dabei sieht auch das auswärtige Amt die Situation von LGBTQIA in Russland als problematisch an. ² Andrei wollte sich dieses Urteil nicht gefallen lassen, trat für sechs Tage in einen Hungerstreik und demonstrierte viele Tage vor dem Verwaltungsgericht, doch ohne Erfolg. Wenn all das nicht reicht, dann fragen wir uns, was nötig ist, damit eine Beziehung als glaubwürdig eingestuft und geltendes Recht durchgesetzt wird.

Die Lage für queere Menschen in Russland ist prekär. Seit das Gesetz gegen „Homosexuellen-Propaganda“ im Juni 2013 in Kraft getreten ist, wird Homosexualität in Russland als „nicht-traditionelle sexuelle Beziehung“ ³ kriminalsiert. Das bedeutet, dass jegliches öffentliches Zeigen von Zuneigung zwischen gleichgeschlechtlichen Personen unter Strafe gestellt wird. Selbst ein verbales Bekenntnis zur Homosexualität in der Öffentlichkeit oder Aufklärung über das Thema kann zu Geldstrafen oder sogar Haft führen. Begründet wird dies mit dem Schutz Minderjähriger. Durch dieses Gesetz nimmt jedoch die Ächtung von LGBTQIA in der Bevölkerung zu, sodass diese noch weiter an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden. Andrei schilderte seine Lebenssituation vor der Flucht in einem Interview wie folgt:

„In Russland hat mich die Polizei eingeschüchtert, ins Versteck gezwungen. 2012 haben sie mich sogar geschlagen, als sie Flyer eines Schwulenclubs in meiner Tasche fanden. Oft habe ich Panikattacken bekommen, wenn ich Polizisten gesehen habe. Ich hatte Angst, U-Bahn zu fahren, und wusste nicht mehr, wie ich überleben soll.“ ⁴

Für Andrei würde eine Abschiebung also bedeuten, dass er in ein Land zurück muss, in dem er pausenlos Angst vor Diskriminierung, Ausgrenzung, Gewalt und Übergriffen von Bevölkerung und Polizei haben muss. In Deutschland haben queere Geflüchtete Asylrecht, wenn „sie in ihrem Heimatland wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden und die Gefahr droht, dass sie an Leib, Leben oder Freiheit verletzt, strafrechtlich verfolgt oder einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung unterworfen werden.“ Deshalb sind wir der Ansicht, dass Andrei in Deutschland bleiben muss.

Den Link zu unserer Online-Petition findet ihr hier.

Quellen:
¹ Art. 1 GG: https://dejure.org/gesetze/GG/1.html
² https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/russischefoederation-node/russischefoederationsicherheit/
³ https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/130612-mrhhb-russland/256294
https://www.welt.de/politik/deutschland/article199702056/Asylbewerber-aus-Russland-Nicht-schwul-genug-fuer-Deutschland.html
https://www.lsvd.de/de/recht/ratgeber/asylrecht/asylrecht-fuer-lesben-und-schwule.html:



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