10. Februar 2015

Transsexualität ist ein Asylgrund



Am vergangenen Freitag wurde die geplante Abschiebung einer Asylbewerberin durch eine Gruppe Protestierender verhindert. Brisant an diesem Fall ist dabei der Grund, weshalb die Person Asyl sucht: So sei die Asylbewerberin transsexuell und fürchte deshalb Gewalt und Verfolgung in seinem Heimatland. Eine Abschiebung bei vorliegendem Fall ist nicht nachvollziehbar, meint die Grüne Jugend Regensburg.
 
Laut geltendem Gesetz hat jemand Recht auf Asyl, wenn ihr oder ihm wegen seiner oder ihrer Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe Verfolgung im jeweiligen Heimatland droht. Der Europäische Gerichtshof hat zudem geurteilt, dass auch Homosexualität und die geschlechtliche Identität als Kriterium der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe anzuerkennen und dementsprechend als Asylgrund geltend ist.

 

„Jede und jeder soll seine oder ihre Persönlichkeit frei entfalten können. Wenn aber jemand auf Grund seiner sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Verfolgung und Gewalt im Heimatland ausgesetzt ist, dann ist auch Homo- und Transsexualität ein Asylgrund“, so Astrid Bösl, Sprecherin der Grünen Jugend Regensburg. Sie könne es nicht nachvollziehen, wenn trotzdem abgeschoben werden soll, obwohl – wie im vorliegenden Regensburger Fall – klar ist, dass die betroffene Person wegen ihrer Transsexualität bereits mehrfach massive Gewalt im Herkunftsland erlebt hat und diese auch weiterhin befürchten müsste.

 

Bei besagtem Herkunftsland handelt es sich um Bosnien. Bösls Kollege Bernhard Wildangel sieht das vor allem im Hinblick darauf, dass es sich bei der transsexuellen Asylbewerberin auch um eine Roma handelt, kritisch: „Roma werden in Balkanländern, wie Bosnien, weiterhin massiv diskriminiert und ausgeschlossen. Wenn sie zudem trans- oder homosexuell sind, dann sind sie doppelt stigmatisiert.“, so Wildangel. Die Grüne Jugend Regensburg fordert einen menschenwürdigen Umgang mit trans- und homosexuellen Asylbewerbern. Solange Trans- und Homosexuelle in den Balkanländern steter Gewalt ausgesetzt seien, haben diese Personen auch ein Recht auf Asyl.

Foto: (CC BY-SA 3.0) von Bernd Schwabe in Hannover



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